Mit der gestrigen Übergabe des Sonderkuriers an das UN-Sekretariat hat unsere «technische Hilfsaktion» zu Gunsten der UN-Untersuchungskommission für Vietnam ihren Abschluss gefunden.2
Wie Sie dem in Photokopie beiliegenden Schreiben Narasimhans (Kabinettchef des Generalsekretärs) vom 11. d. Mts. entnehmen werden,3 ist uns das Sekretariat für die geleisteten guten Dienste sehr dankbar.
Vom schweizerischen Gesichtspunkt aus gesehen, muss m. E. die Aktion, so bescheiden sie ihrem Ausmasse nach war, in grundsätzlicher Hinsicht hoch bewertet werden, weil damit ein neuer Testfall geschaffen worden ist, in dem sich unsere Neutralität verbunden mit unserer Nicht-Mitgliedschaft in der UN bewährt hat.
Der Direktor der Menschenrechtsabteilung im Sekretariat, John P. Humphrey, der die Mission nach Vietnam begleitet hat, brachte mir mündlich seine Anerkennung für die von unserem Generalkonsulat in Saigon geleistete Arbeit zum Ausdruck.
Unter Hinweis darauf, dass die Aktion mit Zustimmung der vietnamesischen Regierung und im Rahmen unserer traditionellen Bereitschaft zur Leistung von guten Diensten durchgeführt worden ist, erklärte ich Humphrey, dass auf schweizerischer Seite keine Bedenken bestünden, unsere Mitwirkung im Bericht der Kommission zu erwähnen, zumal dadurch eindrücklich zur Geltung gebracht würde, wie objektiv und unabhängig die Mission auch in technischer Hinsicht durchgeführt worden ist. Humphrey ging sofort auf den Gedanken ein. Es ist deshalb zu erwarten, dass der Bericht, der am 25. d. Mts. herauskommen soll, einen Passus betreffend unsern Beitrag aufweist, woraus sich eine gewisse nur zu begrüssende Publizität ergeben wird.4 Humphrey fügte von sich aus hinzu, dass eine Aufnahme in den Bericht sich auch deswegen empfehle, weil dadurch andere ähnliche Missionen eine nützliche Anregung mit Bezug auf die Organisation ihrer Arbeiten erhalten könnten.