dodis.ch/31022
Der Stellvertreter des Chefs der Abteilung für Politische Angelegenheiten des Politischen Departements, R. Probst, an den schweizerischen Botschafter in New Delhi, R. Fässler1

Nepal: Anfrage des Aussenministeriums betr. Technische Hilfe für den Chiffrierdienst

Wir beehren uns, den Empfang Ihres Schreibens vom 25. Mai 19652 zu bestätigen, mit dem Sie uns die Anregung unterbreiten, dem nepalesischen Aussenministerium unter dem Titel «technische Hilfe»3 für einige Monate einen Chiffrierspezialisten zur Verfügung zu stellen. Wir haben vom Anliegen der nepalesischen Behörde Kenntnis genommen und die Angelegenheit mit dem Dienst für technische Zusammenarbeit geprüft. Leider lassen es die Dispositionen dieses Dienstes im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zu, dem Wunsche Nepals zu entsprechen.

Da wir andererseits mit der Firma Crypto AG, Apparate und Instrumente, Weinbergstr. 10/12, Zug, wegen der Ausfuhr von Chiffriergeräten4 nach den verschiedensten Ländern in Kontakt stehen, und da diese Firma bereit gewesen wäre, in einem Parallelfall einen Experten nach dem Congo (Léopoldville)5 zu entsenden (wegen der unsicheren Lage im Congo wurde das Projekt dann allerdings seitens der Crypto fallen gelassen), haben wir der genannten Firma für alle Fälle von der vorliegenden Angelegenheit Kenntnis gegeben. Sie beabsichtigt nun, ihre «Fühler» eventuell auch nach Nepal «auszustrecken», und es ist somit nicht ausgeschlossen, dass auf privater Basis, selbstverständlich im Hinblick auf künftige Geschäftsmöglichkeiten, ein Chiffrierexperte aus der Schweiz nach Nepal reisen könnte.

Sollte die Crypto AG. nach Prüfung dieser Sache wieder an uns gelangen, so werden wir selbstverständlich nicht verfehlen, Sie über deren Projekte auf dem Laufenden zu halten.

P. S.:

Falls Sie glauben, gelegentlich dem Generalsekretär des nepalesischen Aussenministeriums6 eine Antwort geben zu sollen, könnten Sie ihm vielleicht bekannt geben, dass die Spezialfirma in der Schweiz für die Herstellung von Chiffriergeräten die schon vorher erwähnte Crypto AG ist, die zum Beispiel auch andere Länder wie Indonesien7, Malaysia8, VAR9, u. a. m. beliefert. Sie könnten allenfalls beifügen, dass, wenn bei dieser Firma Bestellungen plaziert würden, sie möglicherweise bereit wäre, Instruktionspersonal zur Verfügung zu stellen. Es steht den nepalesischen Behörden frei, wenn sie es wünschen, ihrerseits direkt an die Crypto AG, die über die Sache schon orientiert ist, zu gelangen.

1
Schreiben: E 2200.64(-) 1983/69 Bd. 3 (A.66.8). Verfasst von C. Jagmetti.
2
Schreiben von R. Fässler an P. Micheli vom 25. Mai 1965, dodis.ch/31082.
3
Zur technischen Hilfe der Schweiz an Nepal vgl. das Schreiben von J.-A. Cuttat an F. T. Wahlen vom 16. Februar 1964, dodis.ch/31073; das BR- Prot. Nr. 1430 vom 24. August 1965, dodis.ch/31046 und das BR- Prot. Nr. 1337 vom 15. Juli 1966, dodis.ch/31052. Zur Zusammenarbeit mit Neuseeland in Nepal vgl. das Schreiben W. Erismann an A. R. Lindt vom 16. September 1964, dodis.ch/31049.
4
Zur Ausfuhr von Chiffriergeräten vgl. DDS, Bd. 23, Dok. 42, dodis.ch/31525, Anm. 3.
5
Vgl. DDS, Bd. 23, Dok. 42, dodis.ch/31525, bes. Anm. 2.
6
P. B. Khatri.
7
Zur Ausfuhr von Chiffriergeräten nach Indonesien vgl. Anm. 4.
8
Zur Ausfuhr von Chiffriergeräten nach Malaysia vgl. das Schreiben von R. Probst an A. Kaech vom 31. März 1965, dodis.ch/31816.
9
Zur Ausfuhr nach Chiffriergeräten nach Ägypten vgl. Doss. E 2001(E) 1978/84 Bd. 655 (B.51.14.21.2).