dodis.ch/32217
Notiz des Chefs des politischen Diensts Ost des Politischen Departements, A. Janner1

Aktennotiz (in eigener Sache)

Der «Rapport politique hors série» vom 22. August 1967 von Botschafter Fuchss über «Stand und Analyse der Beziehungen zu Ungarn»2 gibt mir als «unsachlichem, unwürdigem, unkorrektem und impulsivem Sündenbock» zu folgenden Bemerkungen Anlass:

Allgemein ist zu sagen, dass F[uchss einmal mehr überhaupt nichts begriffen hat. Sein «Approach» (der eher demjenigen eines ungarischen Botschafters gleicht) sowie seine Prämissen mögen in einem westlichen Lande im letzten Jahrhundert angängig gewesen sein. Die Erfahrung lehrt, dass sich Freundlichkeit an sich und Vorleistungen in kommunistischen Staaten nicht bezahlt machen. Schliesslich übersieht F[uchss geflissentlich, dass alle beanstandeten Vorkommnisse und die entsprechenden Entscheide dem Departementschef3 bzw. meistens sogar dem Bundesrat vorgelegt und von diesen beschlossen wurden.

Zu den einzelnen Absätzen folgendes:

ad Absatz 1: Wenn Jemand in den letzten Monaten «Anzeichen für eine Verstimmung» haben dürfte, dann sicher wir, weil die Gründe hiezu von ungarischer Seite gesetzt wurden. Dass die ungarischen Gäste am 1. August-Empfang den Refus der ungarischen Note4 nicht erwähnten, ist begreiflich; sie hatten keinen Grund, damit anzugeben.

ad Absatz 2: Der Verkauf des Grundstückes Szerena ut 75 ist für die Ungaren ein saftiges Devisengeschäft, das an Wucher erinnert (also kaum ein Zeichen von Grosszügigkeit), wenn man bedenkt, dass einerseits wir dafür das Doppelte bezahlen von dem was wir für entsprechend nationalisierte Häuser als Entschädigung6 verlangten, und andererseits das Finanzministerium 10% unserer Schätzungen offerierte! Das Zustandekommen des Luftverkehrsabkommens7 interessierte die ungarische Seite mindestens so sehr wie die Schweiz (schon von wegen Salonfähigkeit).

ad Absatz 3 (Ziffer 1): Die Kommentierung des Verhandlungsergebnisses im Geschäftsbericht 19668 wurde vom Bundesrat ausdrücklich genehmigt. Eine ähnliche Kritik im Vorjahr führte schliesslich zum Erfolg mit Prag9. F[uchss übersieht im übrigen, dass die eidgenössischen Räte niemals ein schäbiges und überdies präjudizielles Entschädigungsabkommen genehmigen würden, lediglich um unserem Botschafter zu erlauben, heiteren Gemütes Klavier zu spielen10. Bezüglich der ungarischen Gegenforderungen gingen ich und Dr. Diez bei der entscheidenden Besprechung mit dem ungarischen Delegationschef11 in Lajos Forras weiter als die bundesrätlichen Instruktionen12. Wir waren übrigens in Bezug auf «Erblose» ganz klar durch den Bundesrat bzw. das Justiz- und Polizeidepartement gebunden, bei den übrigen Forderungen immerhin durch Bundesgerichtsentscheide und parlamentarische Beschlüsse. Bezüglich der Entschädigungsverhandlungen können wir warten. Vielleicht ergibt sich die Möglichkeit eines «package deal», falls es zu Wirtschaftsverhandlungen kommt. Diesbezügliche Absprachen sind mit Botschafter Weitnauer bzw. Minister Grübel längst getroffen.

ad Absatz 4 (Ziffer 2): Man kann die Feiern und Manifestationen zum 10. Jahrestag der ungarischen Revolution13 bedauern, aber F[uchss beweist, dass er keine Ahnung hat, um was es 1956 ging und wie die schweizerische Öffentlichkeit darauf reagierte. Die Manifestationen 196614 waren spontan und schweizerisch. Es wäre lächerlich zu glauben, dass ein paar Tausend Emigranten das Schweizervolk aufhetzen könnten. Es ist im übrigen nicht wahr, dass aus dem Bundeshaus Winke erteilt wurden, auf jeden Fall nicht vom EPD; die Wirkung wäre nämlich gegenteilig gewesen. Die Schlussfolgerung, dass infolge der Winke, das was wirklich geschah, autorisiert gewesen sei, ist reichlich primitiv.

ad Absatz 5: Bevor das ungarische Aussenministerium sein Befremden äusserte, hatte immerhin Botschafter Gyemant vor den Feiern verlangt, dass wir sie verhindern. Er hat überdies in seiner Berichterstattung über die Manifestationen gelogen, indem er beispielsweise behauptete, auf den bei der Bellevue-Garage ausgestellten Photos, die in ihrer Wortlosigkeit umso erschütternder wirkten, seien hetzerische Kommentare gestanden. Die Indiskretion bezüglich der Demarche des Aussenministeriums ging nicht von Bundesstellen aus; sie erschien in der Zürcher Woche (!) und stammte von Ahmed Huber, wobei einige Indizien dafür sprechen, dass es dieser von Botschaftsrat Kapcsos wusste. Das EPD hat versucht, die Sache herunterzuspielen. Von einer unkorrekten Berichterstattung an die schweizerische Öffentlichkeit ist keine Rede; deshalb brauchte sie auch nicht richtiggestellt zu werden. Budapest hat sich die schweizerischen Pressereaktionen selbst zuzuschreiben.

ad Absatz 6 (Ziffer 3): Die Entfernung Laszlos15 wurde vom Bundesrat beschlossen. Der Departementschef hatte noch versucht, in der Sache zu bremsen und brachte in der Bundesratssitzung die Problematik der Ungarn-Flüchtlinge zur Sprache. Der Bundesrat hat im Sinne des Antrages des EJPD entschieden16. Es ist richtig, dass es sich nicht um einen schwerwiegenden Fall handelte, jedoch um eine wiederholte und systematische Bespitzelung der Flüchtlinge. Es mag sein, dass wenn die Beziehungen mit Budapest vorzüglich gewesen wären, dass EPD darauf bestanden hätte, Laszlo nur zu verwarnen. Der Rausschmiss war aber nicht etwa eine besonders scharfe Behandlung und entspricht durchaus unserer Praxis. Immerhin haben wir, was schon ein Entgegenkommen ist, für die Ausweisung keine Frist gesetzt, und es ist dem Departementschef und mir in einer besonderen Aussprache mit Bundesrat von Moos und Dr. Riesen nicht ohne Mühe gelungen, das vom Bundesrat bereits genehmigte Pressecommuniqué17 zurückzustellen. Budapest hatte es also in der Hand, die Sache nicht hochzuspielen. Wir haben ihm eine Chance gegeben. Ob übrigens eine Verwarnung Budapest weniger in Harnisch gebracht hätte, bleibt eine offene Frage. Richtig ist, dass wir mit der Ausweisung Laszlos ein Exempel statuieren wollten.

ad Absatz 7: Die Gleichzeitigkeit der Mitteilung betreffend Laszlo und der Antwort in Bezug auf den Film «Ungarn in Flammen»18 ist nachweisbar rein zufällig; es besteht auch kein ursächlicher Zusammenhang. Der Antrag des EJPD datiert vom 30. März; er wurde dem EPD zum Mitbericht am 31. März zugestellt. Infolge Arbeitsüberlastung des Departementschefs wurde der Mitbericht erst am 15. April unterzeichnet. Der Bundesrat beschloss am 21. April19, wobei noch eine Unklarheit bezüglich des Communiqués bestehen blieb, sodass wir erst am 28. April Gyemant zitieren20 konnten. Der ungarische Protest wegen des Filmes «Ungarn in Flammen» wurde von Botschafter Gyemant am 29. März beim Generalsekretär21 vorgebracht. Das EJPD erhielt davon erst nach Abfassung seines Antrages betreffend Laszlo Kenntnis. Es stimmt also einfach nicht, dass die Laszlo-Ausweisung eine Kompensation für die Film-Affäre ist. Die von uns gewünschten Abklärungen der BuPo wurden uns am 19. April zur Kenntnis gebracht, sodass es auf der Hand lag, den Bundesratsentscheid i. S. Laszlo vor Mitteilung an Botschafter Gyemant abzuwarten. Zu behaupten, wie das F[uchss tut, die Ausweisung Laszlos sei von den Ungaren als Schlag ins Gesicht empfunden worden, ist komisch. Das Innenministerium empfindet überhaupt nichts, schon gar nicht im Gesicht. Auch die Folgerung von F[uchss], die ungarische Reaktion, nämlich die Ausweisung Schweingrubers22 sei unausweichlich gewesen, stimmt nicht. Wir haben in den letzen 6½ Jahren über ein Dutzend kommunistische Diplomaten fortgeschickt23, ohne dass ein einziges Mal eine Retourkutsche gekommen wäre. Im übrigen haben wir wochenlang versucht, Budapest zur Vernunft zu bringen und seine sogen. Empfindlichkeit dadurch geschont, dass wir nichts publizierten. Es ist auch übertrieben zu sagen, die Ausweisung Schweingrubers hätte «für uns schwerwiegendere Konsequenzen» gehabt als für die Ungarn. Es war lediglich eine administrative Belästigung. Finanzielle Argumente sind im übrigen in diesem Zusammenhang sekundär.

ad Absatz 8: Das arme Innenministerium ist wirklich zu bedauern, dass der Bundesrat es so brüskiert hat, soweit es überhaupt möglich ist, solch harte Gesellen zu brüskieren. Eine temporäre Verschlechterung der Beziehungen mussten wir in Kauf nehmen; sie bringt uns nicht um. Aber es ist ein hoffnungsloser Irrtum zu glauben, die Beziehung zu kommunistischen Staaten würden dadurch wirklich und auf echte Weise besser, dass man ja nichts unternimmt, was diesen missfällt. Es spricht hier dieselbe Mentalität, wie wenn im umgekehrten Sinne gesagt wird, die Beziehungen sind zu gut, als dass sie eine Belastung ertragen. Die Verschlechterung mit Ungarn hat, wie F[uchss selbst hervorhebt, Budapest nicht gehindert, uns die Szerena ut-Villa zu verkaufen, das Luftverkehrsabkommen zu unterschreiben und eine Reise von Minister Grübel nach Budapest24 zu vereinbaren. Die Entschädigungsverhandlungen25 befinden sich ohnehin im Tiefkühlfach. Keineswegs war der Grund oder das Ziel unserer Handlungsweise, den ungarischen Emigranten Satisfaktion zu erteilen.

ad Absatz 9 (Ziffer 4): Der Einbruch in die ungarische Botschaft ist nicht so harmlos, wie F[uchss «pour les besoins de sa cause» gerne haben möchte. Es bestand von Anfang an der dringende Verdacht, dass er von der Botschaft auf Weisung Budapests inszeniert wurde. Das Motiv wäre auf alle Fälle vorhanden, d. h. sich für unser Communiqué vom 19. Juni26 i. S. Laszlo zu rächen. Es ist doch auffällig, wie rasch Budapest reagierte mit der unverschämten Note27, die den Diebstahl politisierte und dem Begehren, die Polizei möchte in der Botschaft Ermittlungen anstellen. Letzteres ist für Kommunisten ein absolutes Novum. Bei der Note handelte es sich um einen direkten Angriff auf den Bundesrat, der, wenn der Nachweis der Selbstinszenierung erbracht werden könnte, unabsehbare Folgen haben müsste. Der Vorschlag von F[uchss], den Polizeirapport28 schlicht weiterzuleiten, ist angesichts dessen Inhalts unmöglich. (Wir haben es deshalb vorgezogen, die Ungaren mündlich kurz zu orientieren.)

ad Absatz 10: Nach meinen Begriffen sollte die Aufgabe des schweizerischen Botschafters darin bestehen, den ungarischen Gesprächspartnern die schweizerische Haltung zu erklären und nicht uns die ungarische; dafür gibt es einen ungarischen Botschafter. Unter den gegebenen Umständen und angesichts der unwahrscheinlichen Naivität von F[uchss bin ich gerne «ein die schweizerischungarischen Beziehungen unnötig belastendes Element». (Warum wagt es übrigens F[uchss nicht, mich beim Namen zu nennen?)

ad Absatz 11: Die Flüchtlinge spielten für die Entscheide des Bundesrates weder eine wichtige und noch weniger eine ausschlaggebende Rolle. Von einer formellen Notifizierung der Ausweisung Laszlos den ungarischen Vereinen gegenüber, ist keine Rede; es ging lediglich darum, da die Ver eine die Abreise Laszlos über kurz oder lang erfahren hätten, ihnen klar zu machen, dass wir keine diesbezügliche Publizität akzeptieren würden. Die Emigrantenfeindlichkeit von F[uchss geht in derselben Richtung wie sein Wunsch, der Schweizerpresse einen Maulkorb29 anzulegen.

ad Absatz 12: Die mangelnde Objektivität von Herrn Laszlo Nagy geht daraus hervor, dass er der ungarischen Version der bestehenden Spannungen weitgehend Glauben schenkte und sich damit begnügte, als altera pars F[uchss anzuhören, der ins gleiche Horn blies. Beim EPD hat sich Nagy, bevor er seinen Artikel30 in der Gazette de Lausanne vom 16. August schrieb, bemerkenswerterweise nie erkundigt.

ad Absatz 13: Der Antagonismus zwischen Emigranten und Zurückgebliebenen ist bekannt; er ist auch tragisch. Dass aber gerade die Tapfersten, die in Ungarn geblieben sind, an uns Freude haben sollen, wenn wir gegenüber ihrer kommunistischen Regierung weich sind, möchte ich bezweifeln.

ad Absatz 14: Dass der Handelssektor bisher verschont geblieben ist, ist nicht erstaunlich, da ja Ungarn stark aktiv ist. Wenn jemand unkorrekt war, dann nicht wir, wie F[uchss insinuiert, sondern die Ungaren (Laszlo-Tätigkeit, Diebstahlaffäre, unverschämte Note usw.). Über was «Dignität» ist und was wem ansteht, schweige ich lieber.

ad Absatz 15: Mit einer festen Haltung einverstanden, aber was heisst in der Sprache von F[uchss «feste Haltung». Sachlich ist offenbar nur, wer dem Gegner nicht wehtut. Ich ziehe meine sogen. vorgefassten bzw. durch die Erfahrung erhärteten Meinungen einer gefühlsduseligen Naivität vor. Impulsiv fällt auf den Bundesrat zurück und eine scharfe Sprache ist die einzige, die die Kommunisten verstehen. Der Bundesrat ist offenbar auch keine «hohe Warte» und im übrigen: o sancta simplicitas (nicht zu verwechseln mit einer bekannten Oper von Janacek).

ad Absatz 16: Nichts gegen das ungarische Volk, im Gegenteil. Dieses hat aber nichts zu sagen und freut sich bestimmt mehr, wenn wir mit seinen Gewalthabern eine klare Sprache sprechen. Wenn wir uns mit den Behörden arrangieren, würde das den Ungaren nicht Mut und Hoffnung geben, sondern das Gegenteil.

1
Notiz: E2001E#1978/84#6900* (B.15.21).
2
Politischer Bericht von W. Fuchss an W. Spühler vom 22. August 1967, dodis.ch/32218.
3
W. Spühler.
4
Vgl. die Note verbale du Ministère des affaires étrangères hongrois vom 24. Juni 1967, Doss. E2001E#1978/84#6910* (B.22.84.4). Die ungarischen Demarchen bezogen sich auf den angeblichen Einbruch bei der Handelssektion der ungarischen Botschaft in Bern in der Nacht auf den 23. Juni 1967. Vgl. dazu die Notiz von P. Micheli an W. Spühler vom 28. Juni 1967, dodis.ch/32220.
5
Zum Kauf des Grundstücks an der Szeréna út in Budapest durch die Eidgenossenschaft vgl. E2200.50#1981/152#1* (021.30).
6
Vgl. dazu Doss. E2001E#1978/84#6954* (B.51.358).
7
Accord entre la Confédération Suisse et la République Populaire Hongroise relatif aux transports aériens réguliers vom 19. Juli 1967, dodis.ch/33709. Vgl. dazu auch das Schreiben von W. Fuchss an E. Thalmann vom 1. März 1967, dodis.ch/32219.
8
Vgl. den Bericht des Bundesrates über seine Geschäftsführung im Jahre 1966, S. 31.
9
Vgl. DDS, Bd. 23, Dok. 179, dodis.ch/31451, bes. Anm. 10.
10
W. Fuchss war bekennender Musikliebhaber und Pianist. Vgl. E2500#1982/120#691* (a.21).
11
K. Réti. Zu den Verhandlungen zwischen der Schweiz und Ungarn zu den noch offenen vermögensrechtlichen Fragen vgl. DDS, Bd. 23, Dok. 21, dodis.ch/31540, Anm. 2.
12
Vgl. das BR-Prot. Nr. 2260 vom 28. Dezember 1965, dodis.ch/31682 und das Protokoll der schweizerisch-ungarischen Verhandlungen über vermögensrechtliche Fragen, Budapest, 9.–19. August 1966, E2001E#1978/84#6951* (B.51.358).
13
Vgl. DDS, Bd. 20, thematisches Verzeichnis: I.6. Die Krisen in Suez und Ungarn.
14
Vgl. DDS, Bd. 23, Dok. 174, dodis.ch/31632.
15
Zur Erklärung von I. László als persona non grata durch den Bundesrat vgl. die Notiz von A. Janner an W. Spühler vom 1. Juni 1967, dodis.ch/32221. Vgl. auch das BR-Verhandlungsprot. der 33. Sitzung des Bundesrats vom 16. Mai 1967, E1003#1994/26#8*.
16
BR-Prot. Nr. 685 vom 21. April 1967, E1004.1#1000/9#721*.
17
Communiqué des Justiz- und Polizeidepartements vom 19. Juni 1967, E2001E#1978/84#6893* (A.44.2).
18
Vgl. das Telegramm Nr. 16 des Politischen Departements an die schweizerische Botschaft in Budapest vom 28. April 1967, ibid.
19
Für den Mitbericht des Politischen Departements vom 15. April, den Antrag des Justiz- und Polizeidepartements vom 30. März 1967 und den Entscheid vgl. das BR-Prot. Nr. 685 vom 21. April 1967, E1004.1#1000/9#721*.
20
Vgl. Anm. 18.
21
P. Micheli. Vgl. die Notiz von P. Micheli an W. Spühler vom 29. März 1967, E2001E#1978/84#6892* (A.15.43.11).
22
Zur Erklärung von A. Schweingruber zur persona non grata durch die ungarische Regierung vgl. Anm. 15.
23
Für eine Zusammenstellung vgl. Doss. E2001E-01#1982/58#292* (B.22.84.51.0).Vgl. ferner bspw. DDS, Bd. 23, Dok. 21, dodis.ch/31540, Anm. 4; Dok. 126, dodis.ch/31034, Anm. 12 und Dok. 143, dodis.ch/31543, Anm. 10 und 11.
24
Vgl. den Bericht über die Besprechungen zwischen Herrn Minister AlbertGrübel, Delegierter für Handelsverträge, und den Herren Jozef Biro, ungarischer Aussenhandelsminister, Jenö Baczoni und Bela Szalai, Vizeminister im ungarischen Aussenhandelsministerium, sowie Bela Szilagyi, Vizeminister im ungarischen Aussenministerium, vom 28./29. September 1967, dodis.ch/32226.
25
Vgl. DDS, Bd. 24, Dok. 96, dodis.ch/32222.
26
Vgl. Anm. 17.
27
Vgl. Anm. 4.
28
Vgl. Doss. Anm. 4.
29
Vgl. DDS, Bd. 23, Dok. 166, dodis.ch/30805.
30
Vgl. Doss. wie Anm. 1.