dodis.ch/32905
Protokoll der schweizerisch-norwegischen Arbeitssitzung vom 2. April 19681

Staatsbesuch2 des norwegischen Königs Olaf V vom 1.–4. April 1968

Traktanden 1. Vietnam3 2. Non-Proliferation 3. Integration 4. Korps für die Hilfe bei Katastrophen4

Herr Spühler dankt dem norwegischen Aussenminister für seine Bereitschaft, sich für eine politische Aussprache zur Verfügung zu stellen und präsentiert ihm die Mitglieder der schweizerischen Delegation.

Herr Lyng dankt seinerseits für die ihm gebotene Gelegenheit, sich mit Vertretern der schweizerischen Behörden zu einer Arbeitssitzung zusammenfinden zu können. Er beabsichtigt nicht, fest umschriebene Thesen seiner Regierung zu plädieren, sondern möchte lediglich einen gegenseitigen Gedankenaustausch pflegen.

[...] 5

2. Non-Proliferation

Herr Lyng: Welches ist die schweizerische Haltung gegenüber dem Problem der Non-Proliferation?

Herr Spühler: Wir haben am 17. November 1967 den Regierungen der beiden Staaten, die das Präsidium der Genfer Abrüstungskonferenz innehaben, ein die Non-Proliferation betreffendes Aide-mémoire6 überreicht. Diesem Dokument ist zu entnehmen, dass sich die Schweiz grundsätzlich positiv zur Idee eines Atomsperrvertrages einstellt, zum vorliegenden Abkommensentwurf7 aber einige Bemerkungen, Wünsche oder Vorbehalte anzubringen hat; diese lauten:

1. Vereinheitlichung des Kontrollsystems und Möglichkeit, Inspektoren abzulehnen.

2. Verpflichtung der Nuklearmächte zur Weitergabe von Informationen, die der friedlichen Verwendung der Kernenergie nützlich sind; der Vertrag soll bei der zivilen Nutzung der Kernenergie8 nicht diskriminierend wirken.

3. Die Schweiz kann den Vertrag nicht unterzeichnen, wenn dieser nicht die meisten Mächte bindet, die imstande sind, Atomwaffen herzustellen.

4. Begrenzung der Vertragsdauer.

5. Verpflichtung der Grossmächte, Mittel zur Beendigung ihres Wettrüstens zu suchen und darauf zu verzichten, Unterzeichnerstaaten, die keine Kernwaffen besitzen, jemals mit solchen zu bedrohen.

6. Einführung eines obligatorischen Schiedsgerichtsverfahrens.

Vorläufig warten wir die weitere Entwicklung ab; denn wir können hierzu erst endgültig Stellung nehmen, wenn ein vollständiger Vertragsentwurf vorliegt. Was Pt. 3 betrifft, so ist für uns vornehmlich die Haltung der Bundesrepublik Deutschland9 von Bedeutung, was nicht besagen will, dass wir unsern Entscheid von jenem der Bundesrepublik abhängig machen werden.

Herr Lyng: Die norwegische Regierung ist der Ansicht, dass ein wenn auch unvollkommener Atomsperrvertrag stets noch besser ist als gar keiner. Sie hat deshalb im Sinn, den Vertrag, wie immer er im einzelnen auch lauten mag, zu unterzeichnen. Anlässlich der Besprechung, die ich kürzlich mit dem deutschen Bundeskanzler10 sowie mit seinem Aussenminister11 geführt habe, habe ich den Eindruck gewonnen, die Bundesrepublik Deutschland werde sich schliesslich doch bereitfinden, den Vertrag zu unterzeichnen, dies allerdings erst, nachdem sämtliche Möglichkeiten der Einflussnahme ausgeschöpft sein werden. Strauss soll erklärt haben, aus der Regierung auszutreten, falls der Vertrag unterzeichnet würde, doch sei diese Drohung nicht allzu ernst zu nehmen.

3. Integration

Herr Lyng: Die norwegische Regierung ist der Ansicht, dass es noch viele Jahre dauern wird, bis das Problem der europäischen Integration auch nur annähernd gelöst werden kann. Sie folgert hieraus, dass die EFTA12 zu stärken und weiterhin auszubauen ist. Am 22./24. April wird in Kopenhagen eine Zusammenkunft der Staats-, Aussen- und Handelsminister der skandinavischen Länder stattfinden, um Möglichkeiten für eine noch engere nordische Zusammenarbeit zu prüfen. Diese Zusammenarbeit soll aber – wie ich mit Nachdruck betonen möchte – die Verfolgung der allen EFTA-Staaten gemeinsamen Ziele nicht beeinträchtigen.

Herr Spühler: Die Schweiz ist der nordischen Zusammenarbeit stets positiv gegenübergestanden; sie hat hierin nie einen Widerspruch zur Zusammenarbeit innerhalb der EFTA gesehen. Wir bedauern, dass die EFTA durch verschiedene, zum Teil miteinander unvereinbare Initiativen in ihrer Kohärenz geschwächt worden ist. Hierbei sind die Demarchen Grossbritanniens13 die auffälligsten, zugleich aber auch jene, die auf Grund der innerstaatlichen, ökonomischen Situation noch am ehesten erklärlich sind. All diese Vorstösse haben eines gemeinsam, nämlich die geringe Chance, in absehbarer Zukunft zum Erfolg geführt werden zu können. Der Bundesrat geht deshalb mit der norwegischen Regierung insofern einig, als auch er für eine konsequentere Zusammenarbeit in der EFTA eintritt. Er verpflichtet, wie auch Ihre Regierung es wiederholt getan hat, den Standpunkt, dass eine gesamteuropäische Lösung angestrebt werden muss und dass hierzu ein geschlossenes Auftreten der EFTA-Staaten mehr Erfolg verspricht als verschiedene, untereinander gar widersprüchliche Demarchen einzelner Mitgliedstaaten.

Herr Jolles: Wir haben den Eindruck, dass die EWG in den nächsten Jahren der innern Konsolidierung (Agrarpolitik14, Ausbau der vollständigen Wirtschaftsunion, Fusion der drei Verträge) Priorität verleihen wird. Dieses Problem wird die Politiker des Gemeinsamen Marktes vollauf beschäftigen, weshalb wir uns die Frage stellen müssen, welche Möglichkeiten uns in dieser «Zwischenzeit» offenstehen. Es will mir scheinen, dass im besten Falle eine Kombination der deutsch-französischen und der Benelux-Pläne verwirklicht werden könnte. Beide Pläne streben nicht eine Erweiterung, sondern höchstens den Status einer «Vorstufe» an. Die Chancen für das Gelingen einer solchen Kombination sind zwar gering. Dennoch sollten derartige Initiativen nicht durch allzu doktrinäre Äusserungen entmutigt werden. Nachdem die Franzosen (und selbst deren Präsident15) wiederholt von der Möglichkeit einer «Zwischen lösung» gesprochen haben, können sie diesen Gedanken heute, da er konkret diskutiert werden soll, nicht einfach zurückweisen. Deshalb besteht nach wie vor die – wenn auch geringe – Möglichkeit, dass ein handelspolitisches Arrangement verbunden mit einem Konsultationsmechanismus gefunden werden kann16: In den gemeinsamen Interessen liegt der Anknüpfungspunkt, von dem aus pragmatisch substantielle Lösungen gefunden werden können. Will man «alles oder nichts», so dürfte man in der gegenwärtigen Situation wohl «nichts» erreichen. Um so weniger sollte die Zusammenarbeit innerhalb der EFTA weiteren Belastungsproben ausgesetzt werden. Es ist aber auch aussichtslos, die EWG spalten zu wollen, wie dies britischerseits versucht worden ist. Deshalb bleibt auch das Benelux-Memorandum letztlich fragwürdig: Die «gesamt europäische Lösung», von welcher der Bundespräsident eben gesprochen hat, soll ein Arrangement zwischen ganzer EWG und ganzer EFTA herstellen, ansonst die Spaltungen vermehrt werden, was einen Rückschritt innerhalb der Integrationsentwicklung darstellen würde.

Herr Sommerfelt: Grossbritannien scheint seine dogmatische Haltung zu Gunsten von pragmatischen Teillösungen allmählich aufzugeben. Sektorenweisen Teillösungen gegenüber besteht aber norwegischerseits nach den Erfahrungen der Kennedy-Runde17 etwelche Skepsis. Zudem müssten derartig Lösungen GATT-konform sein, da es nicht angeht, legitime amerikanische Interessen zu diskriminieren. Dennoch stehen wir den von Herrn Jolles genannten «Konsultationsmechanismen» positiv gegenüber; dies umso mehr als wir in Brüssel gegenwärtig nur verhältnismässig geringe Kontakte haben. An solchen Zwischenlösungen müssten aber alle EFTA-Staaten teilhaben. Es wäre deshalb vorteilhaft, wenn anlässlich der im Mai stattfindenden EFTA-Ministerkonferenz in London18 ein gemeinsames materielles Konsultationsprogramm aufgestellt werden könnte. Dies setzte aber eine faktische Stärkung der Solidarität unter den Mitgliedstaaten voraus. Wie Sie wissen, werden wir in der Aluminiumbranche von britischer Seite einer merklichen Diskrimination ausgesetzt. Es fällt uns deshalb sowohl auf innen- wie auf aussenpolitscher Ebene schwer, glaubwürdig von einem EFTA-Arbeitsprogramm zu sprechen, solange wir gleichzeitig von einem Mitgliedstaat in einer für uns so wesentlichen Angelegenheit im Stich gelassen werden.

Herr Jolles: Es versteht sich von selbst, dass sich die EFTA-Staaten vor Abschluss eines Arrangements darüber im klaren sein müssen, welche Sektoren, die für einzelne Mitgliedstaaten besonders wichtig erscheinen, ausgenommen bleiben sollen. Wir selbst haben für das Problem solcher Ausnahmen Verständnis; doch scheint es uns nicht Grund dafür zu sein, Verhandlungen a limine auszuschliessen. Vielmehr sind es die Ausnahmen selbst, die u. a. Gegenstand von Verhandlungen werden müssen. Vermutlich würde die EWG ihre diesbezüglichen Verhandlungsrichtlinien flexibel gestalten, da ein Arrangement auch für sie nicht ohne Vorteile wäre. Zur Frage der GATT-Konformität: Grundsätzlich sind wir ebenso der Ansicht, dass das Prinzip der Meistbegünstigung nicht unnötig in Frage gestellt werden sollte. Umgekehrt erheischt die Gegenwart in zahlreichen Sektoren ein pragmatisches Vorgehen. So wurde etwa an der UNCTAD-Konferenz in New Dehli19 der grundsätzliche Beschluss gefasst, inskünftig Präferenzen für Entwicklungsländer zu schaffen. Falls das Prinzip der Meistbegünstigungsklausel weiter durchlöchert wird, so sollte dies wenigstens dazu benützt werden, die Regelung unseres Verhältnisses zur EWG zu erleichtern. Die Rücksichtsnahme gegenüber den amerikanischen Interessen ist im Rahmen der Gegenseitigkeit auch unser Anliegen. Doch ist uns die definitive amerikanische Haltung noch nicht bekannt. Sollten die USA tatsächlich eine Importsteuer erheben oder Exportsubventionen gewähren, so dürfte sich ein Neuüberdenken unserer diesbezüglichen Politik aufdrängen. Es versteht sich von selbst, dass das angedeutete «Arrangement» den Zusammenhalt innerhalb der EFTA-Staaten nicht belasten darf. Dies bedingt eine vorgängige Absprache und alsdann ein gemeinsames, solidarisches Vorgehen.

Herr Spühler: Die Geschichte der Freihandelsassoziation zeigt, dass unsere beiden Länder stets auf Seiten der Solidarität gestanden, mithin nicht versucht haben, einem gemeinsamen Vorgehen vorzugreifen. Leider ist diese Politik nicht von allen Mitgliedstaaten in ebensolcher Weise durchgehalten worden.

Herr Lyng: Dem Einschlagen einer pragmatischen Methode sind wir an gesichts der heutigen Situation nicht abgeneigt. Wir sind zur Teilnahme an allen Verhandlungen bereit, die dazu führen können, die Stagnation der Integra tionslage zu beenden. In diesem Sinne haben wir sowohl auf den Vorstoss der Benelux-Staaten wie auf jenen Italiens positiv reagiert, doch haben wir stets zu verstehen gegeben, dass wir keiner Methode oder Lösung Hand bieten würden, die eine Spaltung der EFTA zur Folge hätte. In dieser Beziehung ist für uns vor allem das Verhältnis zu Schweden von Bedeutung.

Herr Jolles: Um alle Missverständnisse auszuschalten, möchte ich fest halten, dass es uns fern liegt, grundlos amerikanische Interessen zu diskriminieren oder die Glaubwürdigkeit der GATT-Regeln zu schwächen. Dennoch ist es unser aller Ziel, einen integrierten europäischen Markt zu schaffen. Die Mittel zur Erreichung dieses Ziels mögen temporär für gewisse aussereuropäische Länder zu Härten führen, insofern das Prinzip der Meistbegünstigung nicht durchwegs wird durchgehalten werden können. Doch ist dies von vorübergehender Bedeutung. Auch dürften die bisherigen französischen Angebote eines minimalen Zollabbaus auf lange Sicht nicht das letzte Wort darstellen. Pragmatische Lösungen sind auch für uns Provisorien mit allen Nachteilen, die diese implizieren können. Zur norwegisch-britisch Aluminiumangelegenheit20: Die Schweiz ist bereit, Norwegen bei der Suche einer Lösung, die EFTA-konform ist, zu helfen. Ist einmal abgeklärt, in welchen Punkten das britische Vorgehen den Regeln der Freihandelsassoziation widerspricht, werden wir uns für die Rückkehr zur Vertragskonformität einsetzen.

[...] 21

1
Protokoll: E2001E#1980/83#3519* (B.15.51.2). Norwegische Delegation: J. Lyng, S. Sommerfelt, P. Borgen, K. Colding; schweizerische Delegation: W. Spühler, P. Micheli, P. R. Jolles, E. Thalmann, H. Miesch, J. Iselin, F. Blankart (Protokoll). Beginn: 11.00 Uhr. Schluss: 12.25 Uhr. Kopie an die schweizerischen Botschaften in Athen, Bankgkok, Belgrad, Brüssel, Den Haag, Djakarta, Dublin, Helsinki, Köln, Kopenhagen, Kuala Lumpur, London, Lissabon, Madrid, Moskau, Oslo, Paris, Peking, Rom, Stockholm, Tokio, Washington und Wien, die schweizerische Mission bei den Europäischen Gemeinschaften in Brüssel, die schweizerischen Delegationen bei der EFTA in Genf und bei der OECD in Paris, die schweizerische Vertretung bei den Internationalen Organisationen in Genf, das Büro des schweizerischen Beobachters bei der UNO in New York und an das schweizerische Generalkonsulat in Saigon.
2
Vgl. dazu auch das Schreiben von P.-H. Aubaret an P. Micheli vom 27. März 1967, dodis.ch/32901; das Schreiben von P.-H. Aubaret an Ch.-A. Wetterwald vom 24. Januar 1968, dodis.ch/32902; das Schreiben von P.-H. Aubaret an P. Micheli vom 26. Januar 1968, dodis.ch/32903 und die Fotos des Besuchs, dodis.ch/32894.
3
Vgl. dazu DDS, Bd. 24, Dok. 30, dodis.ch/32170.
4
Vgl. dazu das Schreiben von W. Spühler an K. Furgler vom 30. Oktober 1968, dodis.ch/32525.
5
Traktandum 1: Vietnam. Für das vollständige Dokument vgl. dodis.ch/32905.
6
Vgl. DDS, Bd. 24, Dok. 87, dodis.ch/33144, Anm. 6.
7
Draft Treaty on the Non-Proliferation of Nuclear Weapons, E2003A#1980/85#1895* (o.713.333).
8
Vgl. dazu den Bericht von U. Hochstrasser vom 21. März 1967, dodis.ch/33228 und die Notizen von A. Natural vom 29. März 1968, dodis.ch/33231, S. 2 und vom 28. Juni 1968, dodis.ch/33230, S. 2.
9
Vgl. dazu DDS, Bd. 24, Dok. 155, dodis.ch/33145; den Politischen Bericht Nr. 3 von J.-D. Grandjean vom 15. Februar 1967, dodis.ch/33226; den Politischen Bericht Nr. 12 von M. Troendle vom 20. Februar 1969, dodis.ch/33395 und die Aufzeichnungen über den Besuch von Bundesaussenminister Brandt bei Bundespräsident Spühler vom 2. September 1969, dodis.ch/33264.
10
K. G. Kiesinger.
11
W. Brandt.
12
Zur EFTA vgl. DDS, Bd. 24, Dok. 117, dodis.ch/33014.
13
Vgl. dazu DDS, Bd. 24, Dok. 33, dodis.ch/33238, Anm. 3.
14
Vgl. dazu DDS, Bd. 24, Dok. 27, dodis.ch/32941.
15
Ch. de Gaulle.
16
Zu den unterschiedlichen Plänen vgl. die Notiz von P. A. Nussbaumer über die Sitzung der Ständigen Wirtschaftsdelegation vom 28. Februar 1968, dodis.ch/33580 und die Rede von P. Languetin vom 4. Juni 1968, dodis.ch/30864. Vgl. ferner DDS, Bd. 24, Dok. 145, dodis.ch/33236, Anm. 3.
17
Vgl. dazu DDS, Bd. 24, Dok. 15, dodis.ch/33250.
18
Zur EFTA-Ministerkonferenz in London vom 9.–10. Mai 1968 vgl. das BR-Prot. Nr. 683 vom 1. Mai 1968, dodis.ch/34163 und das BR-Prot. Nr. 897 vom 10. Juni 1968, E1004.1#1000/9#735*.
19
Vgl. dazu DDS, Bd. 24, Dok. 69, dodis.ch/32480, Anm. 14.
20
Vgl. Anm. 18.
21
Traktandum 4: Korps für die Hilfe bei Katastrophen. Für das vollständige Dokument vgl. dodis.ch/32905.