dodis.ch/35169
Aufzeichnung der Handelsabteilung des Volkswirtschaftsdepartements1

NOTIZ ÜBER EINE BESPRECHUNG2 MIT VERTRETERN DES EPD UND DES EFZD VOM 22. FEBRUAR 1972 BETREFFEND KREDITHILFE AN JUGOSLAWIEN

Botschafter Probstgibt einleitend einen kurzen Abriss über die politische und wirtschaftliche Entwicklung Jugoslawiens seit Kriegsende, wobei er die Abkehr Jugoslawiens von den Staaten des Warschau-Paktes und des COMECON sowie die dank der wirtschaftlichen Reformen erzielten Fortschritte würdigt, jedoch auch die aufgetretenen Übergangsschwierigkeiten (zu schnelle Industrialisierung, zum Teil unzweckmässige Investitions politik, Gegensätze zum COMECON) nicht verhehlt. Diese Schwierigkeiten verschärften sich Ende 1970 und im ersten Semester 1971 und brachten das Land an den Rand einer schweren Krise. Die jugoslawischen Behörden sahen sich gezwungen, ein umfassendes Stabilisierungsprogramm zu schaffen (Abwertung des Dinars, Einfuhrdepots und -beschränkungen, monetäre und kreditmässige Einschränkungen, Exportförderungsmassnahmen, Steuererleichterungen).

Dieses Stabilisierungsprogramm beginnt nun offenbar schon positive Wirkungen zu zeigen. Herr Čolanović3, Vizegouverneur der Jugoslawischen Nationalbank, war anlässlich eines kürzlichen Vortrages vor der Schweizerischjugoslawischen Handelskammer in der Lage, folgende Zahlen der jugoslawischen Zahlungsbilanz für 1971 bekanntzugeben:

Im ersten Semester betrug das Defizit der laufenden Zahlungen 465 Mio. $, während im zweiten Semester, als sich die Stabilisierungsmassnahmen auszuwirken begannen, ein Aktivum von 144 Mio. $ erzielt werden konnte, sodass das Defizit für das ganze Jahr 1971 sich auf ca. 320 Mio. $ belaufen dürfte. Laut Čolanović hoffen die jugoslawischen Behörden, das Passivum in diesem Jahr bei 170 Mio. $ halten zu können.

Bekanntlich hat Jugoslawien bei den meisten westlichen Industriestaaten, darunter auch der Schweiz4, im Zusammenhang mit den erwähnten Schwierigkeiten Kreditbegehren gestellt, deren Gesamtbetrag sich auf 600 Mio. $ belaufen dürfte. Bis Ende Januar hatte Jugoslawien die diesbezüglichen Verhandlungen mit folgenden Staaten erfolgreich abgeschlossen: USA (Kredit von 60 Mio. $), BRD (300 Mio. DM) und Italien (75 Mio. $). Diese drei Staaten, die wichtigsten Handelspartner Jugoslawiens, beteiligen sich somit mit rund 210 Mio. $ an der internationalen Hilfsaktion zugunsten Jugoslawiens. Frankreich, Grossbritannien, die Niederlande und Japan haben Jugoslawien grundsätzlich zugesagt, sich in irgendeiner Form an der Aktion zu beteiligen; die Verhandlungen sind noch im Gang. Ob sich Österreich an der Aktion beteiligen wird, ist noch ungewiss – Jugoslawien erwartet 20–25 Mio. $, während Österreich, falls es sich für einen Kredit entschliessen kann, an Konsolidierungen für einen Bruchteil dieses Betrages denkt. Schweden wurde erst kürzlich um eine Kreditgewährung von 25 Mio. $ ersucht, während mit Belgien bisher offenbar noch keine Kontakte aufgenommen worden sind5.

Für uns geht es heute darum, führt Botschafter Probst weiter aus, verwaltungsintern abzuklären, ob und in welcher Form Jugoslawien geholfen werden kann, nachdem bereits ERG-Garantien von ca. 100 Mio. Fr. über die bereits bestehende, normalerweise als Maximum zu betrachtende Garantiesumme von ca. 200 Mio. Fr. hinaus gewährt worden sind6, was die Jugoslawen zuerst kommentarlos zur Kenntnis nahmen. Erst unsere Zurückhaltung bei den Kreditgesprächen bewegte die Jugoslawen, uns für unser Entgegenkommen verbindlich zu danken, wobei sie jedoch zu verstehen gaben, dass sie vor allem frei verfügbare Kredite benötigen7.

Bei unseren Erwägungen dürfen wir nicht ausser acht lassen, dass Jugoslawien für uns ein sehr interessanter Handelspartner geworden ist8 (1971: Export Fr. 305,9 Mio., Import Fr. 106,5 Mio. = Überschuss Fr. 199,4 Mio.). Die bilaterale Zahlungsbilanz ist auch bei Berücksichtigung der Überweisungen der in der Schweiz tätigen Jugoslawen9 und der schweizerischen Touristen immer noch stark aktiv10 für unser Land.

Da ein Bundeskredit die Bewilligung des Parlaments erfordern würde, wäre dieser Weg langwierig und unter den gegebenen Umständen schwer gangbar. Er wäre übrigens auch für Jugoslawien nicht angenehm, da seine sowohl politisch wie wirtschaftliche schwierige Lage in der Öffentlichkeit breitgeschlagen werden müsste.

Eine unserer Ansicht nach realisierbare Möglichkeit bietet aber die Bereitschaft der schweizerischen Grossbanken, Jugoslawien einen Kredit von 20–25 Mio. Fr. auf 5 Jahre mit einem Zinssatz bei 7% zu gewähren, «sofern der Bund die Zusicherung abgibt, den Kredit in eine allfällige Konsolidierung einzuschliessen und, falls er notleidend werden sollte, die gleichen diplomatischen Schritte zu unternehmen, wie wenn es sich um ein Bundesengagement handelt»11. Die Banken haben sich ihrerseits bereit erklärt, gegebenenfalls bei einem eventuellen Einbezug des Bankenkredits in eine Konsolidierung nachträglich eine ad-hoc-Gebühr analog zur und in der Höhe der ERG-Gebühr zu bezahlen. Auch der Umstand, dass gemäss dem Bundesbeschluss betreffend den Abschluss von Schuldenkonsolidierungsabkommen vom 17. März 196612 der Bund für mindestens ⅔ des Gesamtbetrages der durch die Konsolidierung erfassten Forderungen die ERG gewährt haben muss, sollte keine Schwierigkeiten bieten; denn bei einer Garantiesumme von 189 Mio. Fr. und 252 Mio. G[eld]A[nlagen per Ende 1971 würde der Bankenkredit von 20–25 Mio. Fr. im restlichen nicht-ERG-gedeckten Drittel des Konsolidierungsbetrages gut Platz finden. Näheres über die rechtliche Seite dieses Vorgehens geht aus der beiliegenden Untersuchung13 von Dr. Arioli, Chef des Rechtsdienstes der Handelsabteilung, hervor.

Die eventuelle Notwendigkeit, eine Konsolidierungszusicherung im obigen Sinne zu erteilen, ist bereits im Antrag an den Bundesrat vom 24. August 197114 betreffend die Gewährung einer ERG-Garantie von 71 Mio. Fr. zugunsten der Alusuisse angetönt worden.

Wenn die Handelsabteilung in den vergangenen Monaten diesen Fragenkomplex vorübergehend ruhen gelassen hat, ist der Grund vor allem darin zu suchen, dass wir vorerst die Entwicklung in Jugoslawien weiter verfolgen wollten. Diese verlief, mit Ausnahme der Spannungen in Kroatien15, die nicht überschätzt werden sollten, recht günstig. Wir glauben deshalb aus den angestellten wirtschaftlichen Überlegungen – und auch aus allgemeinen politischen Erwägungen –, dass wir Jugoslawien nunmehr im Sinne einer Geste des guten Willens in der oben beschriebenen Weise entgegenkommen sollten.

Minister Mieschspricht sich aus folgenden Überlegungen ebenfalls für die geplante Kredithilfe aus:

1. Die Sowjetunion wartet nach wie vor auf ihre Chance, Jugoslawien wieder in ihren direkten Einflussbereich zu bringen. Er erinnert in diesem Zusammenhang an den Besuch von Breschnew bei Tito und die unterschiedliche Auslegung des bei dieser Gelegenheit abgeschlossenen Abkommens16.

2. Die Schwierigkeiten mit Kroatien konnten wohl vorläufig behoben werden, die Spannung bleibt jedoch latent vorhanden. Nicht zuletzt wirtschaftliche Gründe könnten diese Schwierigkeiten wieder zutage treten lassen.

3. Die «Lage» Jugoslawiens zwischen dem Ostblock und dem Mittelmeer muss erhalten werden (Parallele mit Indonesien17).

4. Die Frage, was aus Jugoslawien nach dem Ableben Titos werden könnte, darf bei der Beurteilung der Kreditwürdigkeit dieses Landes nicht massgebend sein. Diese sollte nach der heutigen Lage erfolgen.

Minister Bühlererklärt zu der von Dr. Rochesaufgeworfenen Frage, ob eventuell die IRG in den Dienst der Sache gestellt werden könnte, dass diese zum Schutz von Investitionen und nicht zugunsten blosser «stand by»-Kredite geschaffen worden ist18. Dies geht auch aus der bezüglichen Botschaft19 an die eidgenössischen Räte hervor.

Im übrigen beurteilt die Weltbank, die Jugoslawien bereits namhafte Kredite gewährt hat, die Entwicklung dieses Landes positiv.

Minister Nussbaumerunterstützt die Gewährung eines Bankenkredites auf der erwähnten Grundlage. Er betont jedoch, dass sich die wirtschaftlichen Schwierigkeiten nicht kurzfristig mit Hilfe der laufenden internationalen Hilfsaktion beheben lassen, sondern sich erst nach und nach endgültig lösen lassen werden. Im übrigen fragt er sich, ob die Jugoslawen nicht, wie bei andern Ländern, versuchen werden, bessere Bedingungen zu erhalten.

Botschafter Probsterklärt dazu, dass wir mit unserer Konsolidierungszusicherung wegen der befristeten Geltungsdauer des BB betreffend Abschluss von Schuldenkonsolidierungsabkommen (bis 1980) ohnehin im Rahmen von etwa fünf Jahren bleiben müssen. Was den Zinssatz anbetrifft, haben jugoslawische Persönlichkeiten darüber bereits mit dem SBV in Zürich gesprochen. Im übrigen hat der jugoslawische Botschafter in der Schweiz, Herr Milovanovic, Botschafter Probst gegenüber verlauten lassen, der Kreditbetrag von 20–25 Mio. Fr. sei zwar nicht gross, werde aber von Jugoslawien als Zeichen des guten Willens empfunden werden20.

Dr. Müllerhält fest, dass sich die Anwesenden einig sind, Jugoslawien werde noch längere Zeit mit politischen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen haben. Die Gewährung eines Kredites ist also mit einem gewissen Risiko verbunden. Auf der andern Seite hat Jugoslawien den letzten Kredit aus dem Jahre 196121, obschon es zeitweise ähnliche Probleme hatte, pünktlich zurückbezahlt.

Die Voten seiner Vorredner haben ihn überzeugt, dass die Schweiz bei der erwähnten multilateralen Aktion nicht abseits bleiben sollte. Er begrüsst deshalb seinerseits die Form des Bankenkredits und glaubt, dass dieser Kredit bei einer allfälligen Konsolidierung im restlichen Drittel der nicht ERG-gedeckten Forderungen untergebracht werden kann, da das ERG-Engagement relativ gross ist.

Botschafter Probstresumiert die Ergebnisse der Sitzung abschliessend wie folgt: – Er ist froh, dass sich die Anwesenden über die Frage des Kredites der

Grossbanken, verbunden mit einer Garantie des Bundes, grundsätzlich einig sind. – Über die künftige Entwicklung in Jugoslawien wären Illusionen fehl am

Platz. – Pessimismus wäre jedoch falsch, zumal Jugoslawien bisher seinen

Verpflichtungen immer nachgekommen ist. – Der Antrag an den Bundesrat muss äusserst sorgfältig abgefasst werden.

Die interessierten Bundesbehörden werden dabei konsultiert. – Er ist sich klar darüber, dass, wie es im Verlaufe des Gesprächs verschiedentlich vorgebracht wurde, diese Art von Bundesgarantie die

Ausnahme bilden muss und keinesfalls Schule machen darf22. – Er wird Generaldirektor Feurer vom SBV in den nächsten Tagen telefonisch mitteilen, dass man sich nun verwaltungsintern dazu entschlossen hat, dem

Bundesrat den Antrag23 um Gewährung der vorerwähnten Bundesgarantie zu stellen.

1
Aufzeichnung: CH-BAR#E7110#1982/108#795* (861.5). Verfasst von R. Kummer. Kopien an H. Miesch, P. A. Nussbaumer, B. Müller, R. Probst, H. Bühler, S. Arioli, L. Roches und R. Kum mer.
2
Anwesend waren R. Probst (Vorsitz), H. Bühler, H. Miesch, P. A. Nussbaumer, B. Müller, L. Roches und R. Kummer.
3
Zum Gespräch mit B. Čolanović vgl. die Notiz von R. Probst vom 14. September 1971, dodis.ch/35170.
4
Vgl. dazu die Notiz von R. Kummer vom 29. April 1971, Doss. wie Anm. 1.
5
Vgl. dazu die Notiz von L. Roches an R. Probst vom 31. Januar 1972, Doss. wie Anm. 1.
6
Vgl. dazu das BR- Prot. Nr. 1552 vom 8. September 1971, dodis.ch/35172.
7
Vgl. dazu die Notiz von R. Probst vom 14. September 1971, dodis.ch/35170 und die Notiz von R. Probst vom 6. Dezember 1971, Doss. wie Anm. 1.
8
Vgl. dazu auch den Bericht von R. Probst vom 30. September 1970, dodis.ch/35173.
9
Vgl. DDS, Bd. 25, Dok. 143, dodis.ch/35158.
10
Vgl. die Notiz von K. Fritschi vom Juli 1972, dodis.ch/35168.
11
Zur Besprechung mit Vertretern der schweizerischen Grossbanken vgl. die Notiz von R. Kummer vom 2. November 1971, dodis.ch/35174.
12
Bundesbeschluss betreffend den Abschluss von Schulden-Konsolidierungsabkommen vom 17. März 1966, BBl, 1966, I, S. 588 f.
13
Notiz von S. Arioli vom 3. Dezember 1971, Doss. wie Anm. 1.
14
Vgl. Anm. 6.
15
Zur Situation in Kroatien und allgemein zur innenpolitischen Lage Jugoslawiens vgl. den Politischen Bericht Nr. 15 von H. Keller an P. Graber vom 20. Dezember 1971, dodis.ch/35178 sowie das Schreiben von E. Klöti an E. Thalmann vom 24. Januar 1972, dodis.ch/35176.
16
Vgl. dazu den Politischen Bericht Nr. 12 von H. Keller an P. Graber, CH-BAR#E2300-01#1977/29#12* (A.21.31).
17
Zur Unterstützung der indonesischen Wirtschaft aus politischen Gründen wegen der Gefahr einer Anlehnung an kommunistische Staaten vgl. das Schreiben von P. A. Nussbaumer an die Handelsabteilung des Volkswirtschaftsdepartements vom 12. Februar 1970, dodis.ch/35537 sowie das Schreiben von H. Miesch an S. Marcuard vom 23. April 1970, dodis.ch/35538. Vgl auch DDS, Bd. 25, Dok. 7, dodis.ch/35532.
18
Zur Investitionsrisikogarantie vgl. die Notiz von H. Bühler an P. R. Jolles vom 17. Februar 1970, dodis.ch/36340; die Notiz von H. Bühler an P. R. Jolles vom 19. Februar 1970, dodis.ch/36341; das Referat von H. Bühler vom 14. Oktober 1970, dodis.ch/36344; die Notiz von M. Jost an H. Bühler vom 27. April 1971, dodis.ch/36345; die Notiz von A. Heuberger an H. Bühler vom 10. April 1972, dodis.ch/36350 sowie das Rundschreiben von E. Diez vom 20. September 1972, dodis.ch/36351.
19
Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend ein Bundesgesetz über die Investitionsrisikogarantie vom 10. September 1969, BBl, 1969, II, S. 953–984.
20
Vgl. dazu die Notiz von R. Probst vom 6. Dezember 1971, Doss. wie Anm. 1.
21
Vgl. dazu DDS, Bd. 22, Dok. 29, dodis.ch/30016.
22
Vgl. dazu z. B. die Stand-by-Kredite an Argentinien und Brasilien, DDS, Bd. 24, Dok. 113, dodis.ch/33260, bes. Anm. 6 sowie die Notiz von R. Probst vom 7. Oktober 1971, Doss. wie Anm. 1.
23
Für den Antrag des Volkswirtschaftsdepartements an den Bundesrat vom 9. März 1972 vgl. das BR- Prot. Nr. 579 vom 29. März 1972, dodis.ch/35175.