dodis.ch/42019 Protokoll der Sitzung des Bundesrates vom 31. Januar 18741

619. Internationale Münz-Konferenz. Zusazartikel

Mit Depeschen2 vom 24., 26. und 27. dies, haben die herwärtigen Delegirten an der internationalen M ünzkonferenz in Paris, HHrn. Feer-Herzog und Lardy, weitern Bericht über die Verhandlungen derselben erstattet und mit lezterer zugleich ein am 27. dies, von der Konferenz ausgearbeitetes Projekt von Nachtragsartikeln3 zur Convention vom 23. Dezember 18654 übermittelt, welche am 31. dies, unter Ratifikationsvorbehalt von den Mitgliedern der Konferenz unterzeichnet werden sollen. Die hauptsächliche Bestimmung derselben besteht darin, dass sich die Conventionsstaaten verpflichten, im Laufe dieses Jahres nicht über eine bestimmte Summe hinaus silberne V Fr. Stüke zu prägen. Dieselbe ist für Belgien 12, für Frankreich 60, für Italien 40, für die Schweiz 8 Millionen, wobei für Belgien fr. 5,900,000, für Frankreich fr. 34,968,000, für Italien fr. 9,000,000 bereits ausgestellte Bons inbegriffen sind, Italien indess die Fakultät gewährt ist, als Reservefonds für die Nationalbank noch für weitere 20 Millionen V Fr. Stüke prägen zu dürfen.

Wenn sich auch die Herren Delegirten nicht verhehlen, dass sie sehr weit davon entfernt sind, den von der Schweiz bei ihrem Antrag auf Einberufung der Konferenz ins Auge gefassten Zwek erreicht zu haben, so glauben sie immerhin, in der wenn auch nicht beträchtlichen Beschränkung der Silberprägung einen Gewinn erbliken zu sollen und suchen um die Ermächtigung nach, die projektirten Nachtragsartikel unterzeichnen zu dürfen.

Das Departement beantragt und es wird beschlossen:

Die nachgesuchte Ermächtigung telegraphisch und dann brieflich (dies Mal unter Empfangsanzeige für die citirten Berichte der Delegirten) zu ertheilen.5

1
E 1004 1/96.
2
Alle Dokumente nicht abgedruckt.
3
AS 1874-1875, 1, S. 97-103.
4
AS 1863-1866, VIII, S. 825-837.
5
Die Zusatzartikel zum Münzvertrag von 1865 wurden am 31.1.1874 von Frankreich, Belgien, Italien und der Sch weiz unterzeichnet. Vgl. dazu die Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung zum ersten Zusatzvertrag zur Münzkonvention von 1865 vom25. 5.1874(BBl 1874, 1, S. 1027-1034).