dodis.ch/46160
Notice du Délégué du Conseil fédéral pour le Commerce extérieur, W. Stucki1

Verhandlungen mit Italien

Auf meinen Wunsch hat mich heute der italienische Gesandte, Minister Tamaro, besucht. Ich habe ihm folgendes dargelegt:

Ich war sehr überrascht, vor einiger Zeit durch Herrn Pellegrini zu hören, dass man in Rom der Ansicht sei, die Schweiz hätte in der letzten Verhandlungsetappe nicht nur keine Konzessionen gemacht, sondern sogar früher gemachte Konzessionen zum Teil zurückgezogen. Man erblicke darin eine Intransigenz, gegen die man sich mit Recht glaube beschweren zu können2. Ich habe die Angelegenheit eingehend untersucht und bin der Ansicht, dass die von Herrn Pellegrini vorgelegte Rechnung, die übrigens der schweizerischen Delegation in Rom nie unterbreitet worden ist, nicht stimmt.

Der uns gemachte Vorwurf, wir hätten kein Verständnis für die italienische Situation und die grossen in Rom herrschenden Schwierigkeiten, hat mich stark berührt. Ich habe mir deshalb während der letzten drei Wochen die allergrösste Mühe gegeben, um Lösungen zu finden, die sich den italienischen Wünschen weitgehend nähern. Trotz der sehr grossen Widerstände der schweizerischen Wirtschaft, trotz der gewaltigen Bedenken, die mir persönlich durch den schweizerischen Gesandten in Rom als in den Kreisen der Schweizerkolonie allgemein bestehend gemeldet wurden3, hat die schweizerische Delegation neue Instruktionen erhalten, die das Äusserste dessen darstellen, was wir konzedieren können und die grundsätzlich die italienische Auffassung in der Frage der Einfuhrkontingentierung akzeptieren und ihr auch praktisch, von einigen Ausnahmen abgesehen, Rechnung tragen. Diese Ausnahmen beziehen sich auf einige Warenkategorien, wo besonders geartete Verhältnisse vorliegen, wie Textil- und Uhrenindustrie mit ihren Lieferungen an den Detailhandel einerseits und Export von Käse, Vieh und Obst mit den grossen politischen Rückwirkungen in der Schweiz anderseits. Die neuen schweizerischen Instruktionen bedeuten, dass wir nicht nur auf die notwendigen Verbesserungen gegenüber dem heutigen Regime verzichten, sondern ausgesprochene und schwer tragbare Verschlechterungen in Kauf nehmen. Es wird unbestreitbar sein, dass wir damit dem italienischen Wünschen Konzessionen gemacht haben, die schweizerischerseits kaum mehr zu verantworten sind.

Wenn wir uns auf der Basis der neuen schweizerischen Instruktionen einigen können, so sind wir auch bereit, das neue Regime bereits auf den 1. Juli in Kraft setzen zu lassen.

Wenn, was unbedingt notwendig ist, über die Anwendung des italienischen Einfuhrregimes technische Erleichterungen vereinbart werden (Mitwirkung der Schweizerischen Gesandtschaft), so sind wir auch bereit, über technische Erleichterungen für die Ausnützung der Italien eingeräumten schweizerischen Einfuhrkontingente in Aussicht zu nehmen, eventuell ebenfalls mit einer gewissen Mitwirkung der italienischen Gesandtschaft in Bern.

Ich fügte bei, dass ich die grosse Bedeutung der neuen schweizerischen Konzessionen sehr gerne persönlich in Rom an zuständiger Stelle dargelegt hätte, dass mir dies aber leider materiell einfach unmöglich sei.

Herr Tamaro versprach mir unverzüglich über unsere Unterredung nach Rom zu berichten und meine Darlegungen dort zu unterstreichen.

1
(Copie): E 2200 Rom 23/1.
2
Cf. no 228.
3
Cf. lettre de P. Ruegger à W. Stucki, du 16 mai.