dodis.ch/46625
Le Chef de la Division de Police du Département de Justice et Police, H. Rothmund, au Conseiller de Légation à la Légation de Suisse à Paris, H. de Torrenté1

In meiner Eigenschaft als Delegierter des Bundesrates an der Konferenz von Evian beehre ich mich, der beiliegenden Mitteilung2 unseres Departements folgendes beizufügen:

Wie Sie den Beilagen entnehmen werden, sitzen wir gehörig in der Klemme. Wir berherbergen heute mindestens 1500 mittellose österreichische Flüchtlinge. Frankreich hat uns bis jetzt, gemäss einer Vereinbarung, die von der schweizerischen jüdischen Hilfe ausgegangen ist, in Basel pro Tag 4-6 dieser Leute abgenommen. Seit gestern ist auch dieses Loch zugemacht. Wenn sich die schweizerische Judenschaft bei den internationalen Organisationen auch nach allen Kräften bemüht, die Leute rasch weiterzubringen, so sind wir ziemlich aufgeschmissen, solange unser einziger in dieser Beziehung vernünftiger Nachbar kein Einsehen zeigt.

Zum anderen laufen wir Gefahr, dass die französische Linkspresse nach Kenntnisnahme der von uns verfügten Einreisesperre über die Schweiz herfällt. Sicherlich wird sich das berüchtigte Pariser Comité pour la défense du droit d’asile diese Gelegenheit nicht entgehen lassen, uns eins auszuwischen, da diesen Herren meine Einstellung zu ihrem Edelkommunistenbureau bekannt ist.

Ich wäre ausserordentlich froh, wenn Sie uns in beiden Richtungen irgendwie behülflich sein könnten. In den jüdischen Kreisen haben die schweizerischen Juden vorgesorgt. Herr Silvain Guggenheim wird nächsten Dienstag in Paris eine Besprechung haben. Ich würde ihn gern zu Ihnen schicken, wenn Sie glauben, irgendetwas unternehmen zu können. Bejahendenfalls möchte ich Sie bitten, mich Montag Vormittag anzurufen. Ohne Ihren Anruf würde ich Herrn Guggenheim nichts sagen.

Ich bin Ihnen für alles, was Sie für uns unternehmen können, zu grossem Dank verpflichtet und stehe Ihnen selbstverständlich mit allen weiteren Informationen, die Ihnen dienlich sein können, gerne zur Verfügung.

1
(Copie): E 2001 (D) 3/267.
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