dodis.ch/46667
La Direction générale de la Banque nationale suisse1 au Chef du Département des Finances et des Douanes, A. Meyer2

In Beantwortung Ihrer geschätzten Anfragen3 über die finanzielle Sicherstellung unserer Lebensmittelversorgung aus Amerika im Kriegsfälle beehren wir uns, Ihnen hiemit den Standpunkt unseres Direktoriums wie folgt darzulegen:

1). Unsere in New York liegenden Währungsreserven betragen

z. Zt. a) 701 Millionen Franken Golddepots,

b) 301 Millionen Franken Dollardevisen

1003 [! Millionen Franken Total.

2). Die Nationalbank ist bereit, aus den in New York liegenden Währungsreserven diejenigen Beträge zur Verfügung zu stellen, die für unsere Lebensmittelversorgung aus Amerika sowie für die allfällige Stützung des Schweizerfrankenkurses im Kriegsfall sich als notwendig erweisen werden.

3). Zur Frage, ob mit der Möglichkeit der Goldaufnahme seitens der amerikanischen Währungsbehörden weiterhin gerechnet werden könne, ist zu bemerken, dass letztere bis anhin jeden Betrag an Gold gegen Hergabe von Dollardevisen entgegengenommen haben. Soweit wir die Verhältnisse gegenwärtig überblicken können, sehen wir keine Gründe, die eine Änderung dieser Politik veranlassen könnten.

4). Falls der Bundesrat der Auffassung ist, dass der gegenwärtige Bestand an Dollardevisen, wovon gewisse Beträge bereits zu Kursinterventionen Verwendung finden, zweckmässigerweise schon jetzt erhöht werden sollte, sind wir gemäss unseren früher gemachten Äusserungen mit behördlichem Einverständnis bereit zur Verstärkung der sofortigen Zahlungsbereitschaft unseres Landes Gold aus dem Depot New York in Dollardevisen umzuwandeln.

Grössere Dollarbestände schliessen aber in Anbetracht der allgemeinen Unsicherheit nach unserer Ansicht erhöhte Währungsrisiken in sich. Wir setzen deshalb als selbstverständlich voraus, dass zur Deckung allfälliger, aus den erhöhten Dollarbeständen resultierender Verluste der Währungsausgleichsfonds heranzuziehen ist, welchem bei dessen Errichtung seinerzeit im Rahmen unserer Währungspolitik die Funktion der Deckung von Währungsrisiken, sei es auf dem Gold, sei es auf fremden Devisen, zuerkannt wurde.

5). Wir machen im übrigen darauf aufmerksam, dass für unsere Rechnung in London ein Golddepot in der Höhe von 928 Millionen Franken liegt. Es besteht somit die weitere Möglichkeit, nötigenfalls in London auf indirektem Weg durch Umwandlung von dort liegendem Gold Dollardevisen beschaffen zu können oder von dort Gold nach New York zur Verschiffung zu bringen.

6). Unter den hievor dargelegten Umständen und unter der Voraussetzung, dass die Vereinigten Staaten ihre Goldankaufspolitik fortsetzen, erscheint die Frage einer Anleihensaufnahme in den Vereinigten Staaten nicht aktuell, da die vorhandenen Zahlungsmittel für die Lebensmittelbeschaffung aus Amerika wohl als hinreichend betrachtet werden können. Was die Abschiebung amerikanischer, in schweizerischem Besitz befindlicher Titel anbelangt, hätte ein solches Vorgehen zur Voraussetzung, dass der Bund auf Grund besonders zu erlassender Vorschriften solche Titel zuerst in Gewahrsam nehmen müsste. Eine derartige Massnahme scheint sich aber unter den heutigen Verhältnissen aus den bereits dargelegten Gründen nicht aufzudrängen, abgesehen von den nachteiligen Folgen, die ein staatlicher Eingriff in den freien Devisenverkehr nach sich zu ziehen geeignet wäre.

Zur Frage der Organisation des Zahlungsverkehrs mit den U.S.A. im Kriegsfall nahmen wir an, dass von den zuständigen Behörden in dieser Richtung gewisse Vorbereitungen ins Auge gefasst werden, um die Abwicklung der Geschäfte über die diplomatische Vertretung der Schweiz in den U.S.A. auf kommerzieller Grundlage, ähnlich wie 1914-1918, sicherzustellen4.

1
Cette lettre est signée du Vice-président P. Ross y et du Directeur R. Motta.
2
Lettre: E 6100 (A) 17/1113. JB. Zahlungsbereitschaft der Schweiz gegenüber dem Ausland im Kriegsfall.
3
Cf. No 393.
4
Le Conseiller fédéral Meyer répondit par lettre du 29 septembre: Wir halten dafür, dass die in New York liegenden Währungsreserven von z. Z. 701 Millionen Franken in Gold und 301 Millionen Franken in Dollardevisen den Anforderungen genügen und dass weitere Massnahmen zur Sicherstellung unserer Zahlungsbereitschaft in den Vereinigten Staaten bis auf weiteres nicht nötig sind.