Zu der uns mit Zuschrift vom 6. ds.2 überreichten Eingabe der Gemischten Pressepolitischen Kommission können wir uns kurz wie folgt fassen:
Die Gemischte Pressepolitische Kommission scheint uns die Haltung unserer Presse gegenüber den kriegführenden Staaten allzusehr von innenpolitischen Gesichtspunkten zu beurteilen. Sicher ist die Erhaltung der Widerstandskraft und Wehrbereitschaft unseres Volkes eine der wichtigsten Aufgaben, an der insbesondere auch unsere Presse mitzuarbeiten hat. Dabei müssen aber immer die Rückwirkungen auf unsere Beziehungen zu fremden Staaten im Auge behalten werden. Diese dürfen durch die Art, wie unsere Zeitungen auf ausländische Presseangriffe reagieren, nicht unnötigerweise verschärft werden. Schon wiederholt haben unsere Unterhändler feststellen müssen, wie nachteilig der Verlauf von Wirtschaftsverhandlungen mit fremden Staaten durch unbedachte oder zu agressive Auslassungen unserer Presse beeinflusst werden können. Was nützen dem Schweizervolk derartige moralische Einspritzungen, wenn dadurch unsere Versorgungsschwierigkeiten vermehrt werden. Deshalb muss es Sache des Bundesrates bleiben, die Mittel und die Formen der Abwehr ausländischer Presseangriffe im Interesse der Erhaltung unserer Abwehrbereitschaft zu bestimmen. Nach wie vor muss für solche Auseinandersetzungen unserer Zeitungen mit ausländischen Presseorganen Zurückhaltung und Mässigung empfohlen werden3.
Wir würden es begrüssen, wenn in der Antwort auf die Eingabe der Pressepolitischen Kommission diese Rücksichten neuerdings in Erinnerung gerufen würden.