dodis.ch/47727
Le Directeur de la Division du Commerce du Département de l’Economie publique, J. Hotz, au Directeur de l’Administration fédérale des Finances, J. Oetiker1

Wir nehmen Bezug auf unsere heutige telephonische Unterredung mit Ihrem Herrn Dr. Seemann und beehren uns, Ihnen folgendes mitzuteilen:

Im Verlaufe der letzten Monate hat es sich gezeigt, dass die gegenwärtige Exportprämie im Clearingverkehr mit Spanien [8%]von immer weiteren Kreisen unserer Exporteure als nicht mehr tragbar erklärt wird, weil sie in zunehmendem Masse von schwedischen, amerikanischen und englischen Lieferanten, die keine Prämienabgabe zu tragen haben, konkurrenziert werden.

Unsere Abteilung, der Vorort des Schweizerischen Handels- und Industrie-Vereins und die Schweizerische Verrechnungsstelle sind nach eingehender Prüfung der Lage zur Auffassung gelangt, dass die Exportprämie aus den obenerwähnten Gründen bis auf weiteres beseitigt werden sollte. Dabei wurde vorgesehen, den 10. Juni 1944 als Stichtag für die Aufhebung festzusetzen. Die Prämie würde also noch erhoben für alle bis zu diesem Tag definitiv oder provisorisch von der Schweizerischen Verrechnungsstelle den Exporteuren zugeteilten Clearingmittel. Abgabepflichtig blieben auch später fällige Ratenzahlungen, wenn die erste Rate bis zum 10. Juni 1944 bezahlt worden ist. Diese Hinausschiebung des Zeitpunktes des Prämienerlasses sollte es ermöglichen, die Prämie auf allen jenen Transaktionen noch zu erheben, die unter der bisherigen Regelung mit Einschluss der 8% zustande gekommen sind. Neue Offerten könnten jetzt schon ohne Berechnung der Prämie abgegeben werden, denn nach unsern Erfahrungen dürften sie erst gegen Mitte Juni zur Zuteilung von Clearingmitteln führen.

Seit längerer Zeit wurde mit dieser Entwicklung gerechnet. Wir haben deshalb, solange unsere Exporteure von der ausländischen Konkurrenz auf dem spanischen Markt nicht bedrängt waren, bewusst eine höhere Prämie verlangt, als zur Deckung der bezüglichen Ausgaben notwendig gewesen war. Wir verweisen Sie in diesem Zusammenhang auf die beiliegende Aufstellung der Schweizerischen Verrechnungsstelle2, aus der sie die sinkenden Prämienausgaben in den letzten 3 Jahren ersehen. Es wurden in den Monaten Juli 1943 bis Februar 1944 von 65,5 Mio Franken Einzahlungen in den Clearing für 57,6 Mio Franken überhaupt keine Prämien mehr ausgeschüttet.Die im Prämienfonds vorhandenen Mittel betragen per Mitte April.................................................................................................ca. 7,7 Mio Fr. Bei vorsichtiger Schätzung dürften bis 10. Juni weitere 0,5 » » Nettoeingänge erwartet werden. Ferner wird nach unserer Schätzung am 10. Juni der Betrag der an die Exporteure definitiv oder provisorisch zugeteilten Mittel ca. 35 Mio Franken erreichen, die à 8% eine Prämieneinnahme von........................ 2,8 » » ergeben. Es stehen somit zur Verfügung total:.......................... 11 Mio Fr. Hievon sind für bereits gemachte Prämienzusagen in Reserve zu stellen höchstens........................................................................... 3 » » sodass netto........................................................................................ 8 Mio Fr. zur Verfügung stehen.

Die Prämienauszahlungen in den Jahren 1941, 1942 und 1943 betrugen 1,7 bezw. 3,3, bezw. 2,9 Mio Franken. Wird auf die Erfahrungen der letzten beiden Jahre abgestellt, so ist mit einer Prämienauszahlung von durchschnittlich 3 Mio Franken pro Jahr zu rechnen. Die Prämienauszahlung dürfte zwar in den nächsten Monaten infolge massiver Einfuhren von Wollfellen und Eisen den Durchschnitt wesentlich übersteigen, doch haben wir hiefür in der obigen Rechnung eine reichliche Reserve von 3 Mio Franken berücksichtigt.

Nach Aufhebung der Exportabgabe bleiben somit mindestens 8 Mio Franken netto, die für ca. 22/3 Jahre zur Auszahlung einer normalen Importprämie genügen.

Als weitere Reserve tritt hinzu, dass gegenwärtig das Clearingguthaben Spaniens bei der Verrechnungsstelle auf den Warenkonti 25 Mio Franken und auf den Finanzkonti ca. 10 Mio Franken, also total 35 Mio Franken beträgt. Hiefür sind die Importprämien bereits bezahlt.

In Anbetracht der Einschränkung unseres Exportes nach den Achsenländern ist es für unsere Exportindustrie von grösster Wichtigkeit, dass die Ausfuhr nach Spanien nicht nur aufrecht erhalten, sondern weiterhin gesteigert werden kann. Voraussetzung hiezu ist aber, dass unsere Industrie durch Abschaffung der Exportprämien konkurrenzfähig bleibt.

Sollten sich die Verhältnisse in einem spätem Zeitpunkt ändern und zur Aufrechterhaltung des Gleichgewichts zwischen Import und Export wiederum eine Prämie notwendig sein, würden wir selbstverständlich die Lage neu prüfen.

Wir zweifeln nicht daran, dass Sie auf Grund der vorstehenden Ausführungen auch Ihrerseits die Zustimmung zur Aufhebung der Exportprämie erteilen. Da die Erledigung dieser Angelegenheit eilt, wären wir Ihnen für Ihre umgehende Antwort dankbar.

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Lettre (Copie): E 7110/1973/135/25.
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Non reproduit.