dodis.ch/59566Der Direktor des schweizerischen Bauernsekretariats, Laur, an den Chef der Abteilung für Landwirtschaft des Handels-, Industrie- und Landwirtschaftsdepartements, Käppeli1

[Internationale Konferenz für Phytopathologie in Rom 1914]

In Beantwortung Ihrer Anfrage vom 26. November2 gestatte ich mir, Ihnen in Sachen der internationalen Kommission für Pflanzenkrankheiten nachfolgend meine Ansicht darzulegen.

Die Schweiz wird auf die Beschickung der Konferenz nicht verzichten können.3 Erstens hat sie schon früher ja grundsätzlich ihre Mitwirkung zugesagt; sodann kann sie sich auch in Rücksicht auf die Reblaus-Konvention und den Anteil, den sie an dieser genommen hat, diesen Verhandlungen nicht entziehen.4 Es ist auch leicht möglich, dass man in Rom und in Paris es als unfreundlich empfinden würde, wenn die Schweiz den Verhandlungen fern bliebe.

Ich darf auch darauf aufmerksam machen, dass die schweizerische Delegation bei den letzten Verhandlungen in Rom viel dazu beigetragen hat, der Frage eine neue Wendung zu geben. Ich erlaube mir, auf unseren Bericht vom 19. Mai zu verweisen.5

Ich glaube, es würde im Interesse der Sache liegen, wenn die schweizerische Delegation bei den neuen Verhandlungen eine ähnliche Stellung einnehmen wollte. Es dürfte deshalb gut sein, den Delegierten von unserem Berichte Kenntnis zu geben. Ich stelle den Herren auch meine Aktensammlung zur Verfügung, wie ich auch gerne bereit bin, auf Anfrage, ihnen jede weitere Auskunft zu geben. Die mir zugestellten Akten leite ich in der Beilage6 wieder zu Ihnen zurück.

1
CH-BAR#E14#1000/39#1451*. Dieses Schreiben wurde vom Direktor des schweizerischen Bauernsekretariats, Ernst Laur, unterzeichnet und richtet sich an den Chef der Abteilung für Landwirtschaft des Handels-, Industrie- und Landwirtschaftsdepartements, Josef Käppeli.
2
Für das Schreiben von Abteilungschef Käppeli an Direktor Laur vom 25. November 1913 vgl. dodis.ch/59779.
3
Vgl. dazu das BR-Prot. Nr. 5060 vom 21. Oktober 1913, dodis.ch/59780, sowie das BR-Prot. Nr. 5912 vom 11. Dezember 1913, dodis.ch/59782. Für die Schlussakte der Konferenz vom 4. März 1914 vgl. dodis.ch/59886.
4
Zum Zustandekommen des Internationalen Vertrags betreffend die gegen die Phylloxera vastatrix zu treffenden Massregeln vom 17. September 1878 vgl. das Dossier CH-BAR#E25#1000/718#6* sowie die Botschaft des Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend den in Bern abgeschlossenen internationalen Vertrag über Bekämpfung der Reblaus vom 26. November 1878, BBl, 1878, IV, S. 417–426.
5
Nicht ermittelt. Der Bundesrat entsandte Direktor Laur zusammen mit dem schweizerischen Gesandten in Rom, Giovanni Pioda, an die Generalversammlung des internationalen Landwirtschaftsinstituts in Rom, welche im Mai 1913 stattfand. Vgl. dazu das Schreiben von Minister Pioda an den Bundesrat vom 1. Mai 1913 im Dossier CH-BAR#E14#1000/39#1451*.
6
Nicht ermittelt.