In Beantwortung Ihrer Anfrage vom 26. November2 gestatte ich mir, Ihnen in Sachen der internationalen Kommission für Pflanzenkrankheiten nachfolgend meine Ansicht darzulegen.
Die Schweiz wird auf die Beschickung der Konferenz nicht verzichten können.3 Erstens hat sie schon früher ja grundsätzlich ihre Mitwirkung zugesagt; sodann kann sie sich auch in Rücksicht auf die Reblaus-Konvention und den Anteil, den sie an dieser genommen hat, diesen Verhandlungen nicht entziehen.4 Es ist auch leicht möglich, dass man in Rom und in Paris es als unfreundlich empfinden würde, wenn die Schweiz den Verhandlungen fern bliebe.
Ich darf auch darauf aufmerksam machen, dass die schweizerische Delegation bei den letzten Verhandlungen in Rom viel dazu beigetragen hat, der Frage eine neue Wendung zu geben. Ich erlaube mir, auf unseren Bericht vom 19. Mai zu verweisen.5
Ich glaube, es würde im Interesse der Sache liegen, wenn die schweizerische Delegation bei den neuen Verhandlungen eine ähnliche Stellung einnehmen wollte. Es dürfte deshalb gut sein, den Delegierten von unserem Berichte Kenntnis zu geben. Ich stelle den Herren auch meine Aktensammlung zur Verfügung, wie ich auch gerne bereit bin, auf Anfrage, ihnen jede weitere Auskunft zu geben. Die mir zugestellten Akten leite ich in der Beilage6 wieder zu Ihnen zurück.