dodis.ch/7231
BUNDESRAT
Beschlussprotokoll der Sitzung vom 16. März 19511

577. HALTUNG DER SCHWEIZ IM WEST-OST-HANDEL

Das Volkswirtschaftsdepartement berichtet folgendes:

«Als Folge der gegenwärtigen angespannten Weltlage und der Massnahmen, welche beide Mächtegruppen treffen, um ihre Interessen zu wahren, werden mehr und mehr auch die internationalen Handelsbeziehungen in Mitleidenschaft gezogen. Vor allem die Länder der westlichen Welt unter der Führung der Vereinigten Staaten von Amerika sind dazu übergegangen, den Warenverkehr mit dem Osten unter militärisch-politischen Gesichtspunkten einschränkenden Vorschriften zu unterwerfen2. Wenn auch von einer eigentlichen Blockade nicht die Rede sein kann, so haben die westlichen Alliierten noch die Lieferung einer ganzen Reihe von sogenannten strategisch wichtigen Waren nach den Oststaaten mit einem Embargo belegt.

Aus dieser Situation erwachsen unserm Lande zunehmende Schwierigkeiten. Um unsere Haltung genauer abzuklären, haben das Politische Departement und das Volkswirtschaftsdepartement es als wünschenswert erachtet, mit unsern Gesandten in Washington, London und Paris einen einlässlichen Meinungsaustausch zu pflegen. Diese Aussprache hat am 28. Februar und 1. März 1951 in Bern stattgefunden. Ihr Ergebnis, sowie die Richtlinien für das weitere Vorgehen, sind im Memorandum vom 9. März 1951 dargelegt, auf das wir für alle nähern Einzelheiten verweisen dürfen.»

Auf Grund der Beratung wird im Einverständnis mit dem Politischen Departement beschlossen:

Das Memorandum vom 9. März 1951 betreffend die Haltung der Schweiz im West-Ost-Handel wird in der neuen berichtigten Fassung genehmigt (s. Beilage)3.

1
E 1004.1(-)-/1/527.
2
Vgl. Nrn. 25, 105 und 106 in diesem Band.
3
Vgl. Annex zu diesem Dokument (dodis.ch/8911).